Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DIN EN 50699 (alt VDE 0702)
Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.” Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen. Etwas vereinfacht gesagt sind alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind und ein Gewicht kleiner 23 kg besitzen, ein ortsveränderliches Betriebsmittel. Beispiele hierfür sind Computer, Handkreissägen, Wasserkocher, Akkuladegeräte usw.
Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN EN-Bestimmungen festgehalten sind:
- Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (z. B. sichtbarer Kabelbruch)
- Erproben: Funktionsprüfung
- Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen
Bei der DGUV V3 Messung werden nur kalibrierte und zertifizierte Messgeräte verwendet. Folgende Parameter werden geprüft:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Schutzleiterstrom
- Berührungsstrom
- Ersatzableitstrom (alternativ)
Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme prüfen bzw. prüfen lassen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist aber verlängert werden.
Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:
- 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen.
2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden.