Prüfung von Leitern und Tritten gem. DGUV Inf. 208-216

Laut DGUV Information 208-016 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Leitern und Tritte in Betrieben regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Verantwortlich ist der Unternehmer. Er steht in der Pflicht, eine Person für die ordnungsgemäße Prüfung von Leitern und Tritten zu beauftragen. Wiederkehrend geprüft werden müssen die allgemeine Sicherheit sowie die Lesbarkeit der Sicherheitshinweise, die auf der Leiter angebracht sein sollten. Die Prüfung von Leitern und Tritten muss dokumentiert werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.